Überprüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung AM-VO (Prüfpflichtige Arbeitsmittel)

Arbeitsmittel und Anlagen in Arbeitsstätten werden bei ihrer Verwendung belastet, abgenutzt und manchmal beschädigt. Durch regelmäßige Prüfungen der Schutzeinrichtungen, Belastungsproben von Hebemitteln, der Schließkraft von kraftbetriebenen Türen usw. wird nicht nur eine sichere Benutzung von Maschinen, Arbeitsmitteln und Anlagen gewährleistet, sondern auch die Lebensdauer und Zuverlässigkeit von Maschinen, Arbeitsmitteln und Anlagen erhöht.

  • Abnahmeüberprüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Jährliche wiederkehrende Prüfung
  • Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • Prüfungen nach Wiederaufstellungen

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