ÖVE-Überprüfung von elektrischen Anlagen
Die Überprüfung elektrischer Anlagen, im Speziellen jener der Seilbahnsteuerung sind gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen“, in Abständen von 5 Jahren durchzuführen. Diese Überprüfung kann im Zuge der wiederkehrenden Überprüfungen gemäß SeilbÜV 2013 durchgeführt werden. Auf Kundenwunsch erweitern wir den Prüfumfang auf Kassagebäude, Werkstätten sowie Restaurants.