ÖVE-Überprüfung von elektrischen Anlagen

Die Überprüfung elektrischer Anlagen, im Speziellen jener der Seilbahnsteuerung sind gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 „Betrieb von elektrischen Anlagen“, in Abständen von 5 Jahren durchzuführen. Diese Überprüfung kann im Zuge der wiederkehrenden Überprüfungen gemäß SeilbÜV 2013 durchgeführt werden. Auf Kundenwunsch erweitern wir den Prüfumfang auf Kassagebäude, Werkstätten sowie Restaurants.

Wir sind stolz auf unsere Partner: