Wiederkehrende Überprüfung von Seilbahnen und Schleppliften gemäß SeilbüV 2013
Öffentliche Seilbahnen sowie nicht öffentliche Seilbahnen (Schlepplifte) sind laut Seilbahngesetz 2003 §49 einer Überprüfung von Seiten einer akkreditierten Stelle zu unterziehen. Unsere Prüf-Teams bestehen dabei aus jeweils einem Sachverständigen für Seilbahntechnik und Elektrotechnik. In enger Zusammenarbeit mit den Betreibern der Seilbahnen werden auf Basis der Seilbahnüberprüfungsverordnung 2013 die Überprüfungen durchgeführt. Ausgehend von Österreich führen wir diese Überprüfungen inzwischen weltweit durch.
Seit 1996 haben wir im In- und Ausland über 2.500 Seilbahnen überprüft und dabei alle gängigen Seilbahnsysteme abgedeckt.