Konformitätsbewertungen von Sicherheitsbauteilen und Teilsystemen
Seit 2003 sind wir eine „Benannte Stelle“ gemäß EU – Seilbahnrichtlinie 2000/9/EG und in Brüssel unter der Ident Nr. 1339 registriert. 2018 erfolgte die Re-Akkreditierung gemäß Verordnung (EU) 2016/424.
Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens werden von uns Sicherheitsbauteile und Teilsysteme hinsichtlich der „wesentlichen Anforderungen“ gemäß Seilbahnverordnung geprüft. Zum Abschluss der Prüfung wird von uns eine EG-Konformitätsbescheinigung ausgestellt. Wir führen diese Konformitätsbewertungen bei den bekannten europäischen Seilbahnherstellern für alle Sicherheitsbauteile und Teilsysteme nach „Modul B“ (EU-Baumusterprüfung), „Modul F“ (Fertigungsprüfung), „Modul G“ (Einzelprüfung) und nach „Modul H1“ durch.
- Teilsystem 1: Seile und Seilverbindungen
- Teilsystem 2: Antrieb und Bremsen
- Teilsystem 3: Mechanische Einrichtungen
- Teilsystem 4: Fahrzeuge
- Teilsystem 5: Elektrotechnische Einrichtungen
- Teilsystem 6: Bergeeinrichtungen
Die Zertifizierungsstelle steht Ihnen gerne zu Fragen rund um
das Zertifizierungsprogramm, einschließlich der dazugehörigen Evaluierungsverfahren, Regeln und Verfahren zur Erteilung, Aufrechterhaltung der Zertifizierung, Erweiterung oder Einschränkung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, Aussetzung, Zurückziehung oder Verweigerung der Zertifizierung,
die Gebühren, die gegenüber den Antragstellern erhoben werden sowie der Rechte und Pflichten der Antragsteller, einschließlich Anforderungen, Einschränkungen oder Beschränkungen zur Nutzung des Namens und des Zertifizierungszeichens der Zertifizierungsstelle sowie der Art und Weise, wie auf die Zertifizierung Bezug genommen wird sowie
Informationen zum Verfahren zum Umgang mit Beschwerden und Einsprüchen
die Gültigkeit von ausgestellten Zertifikaten.